Auftrag zur Durchführung einer Kaufberatung / Verkaufsberatung

Nach der Auftragserteilung erhalten Sie eine Mail mit den hier eingegebenen Daten für Ihre Unterlagen. 

Wir werden Sie dann kurzfristig kontaktieren.

Zwischen
Name(erforderlich)
Anschrift(erforderlich)

nachstehend Auftraggeber genannt

und

Hoffmann ImmobilienGutachten
Sven Hoffmann
Hubertusstraße 29
73614 Schorndorf

Nachstehend Sachverständigenbüro Hoffmann genannt.

1. Die Sachverständigenleistung bezieht sich auf folgende Objektanschrift:

Objekt-Anschrift(erforderlich)

2. Dem Sachverständigenbüro Hoffmann werden in Abhängigkeit der Immobilienart vom Auftraggeber folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:

Wohnungseigentum:
Teilungserklärung, Grundbuchauszug, Wohnflächenberechnung

Ein- u. Zweifamilienhäuser:
Grundbuchauszug, Planunterlagen (Grundrisspläne, Schnitte)

3. Das Honorar für die Beratung des Sachverständigenbüros Hoffmann wird mit 595 EUR inkl. MwSt. berechnet.

Optionale Erweiterung

4. Nebenkosten und Auslagen sind gegen Nachweis zu erstatten.
Telefon-, Fotokopie- und Portokosten sowie Parkgebühren werden, soweit sie anfallen, gesondert und gegen Nachweis abgerechnet.

5. Umsatzsteuerpflicht
Die Sachverständigentätigkeit ist umsatzsteuerpflichtig, so dass auf die vorgenannten Einzelpositionen – mit Ausnahme der Auslagen – die gesetzlich jeweils gültige Mehrwertsteuer aufgeschlagen wird.

6. Haftung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer (Hoffmann ImmobilienGutachten) haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, also nicht im Falle leichter Fahrlässigkeit und nur bis zu einer Höhe von maximal 200.000 € pro Einzelfall. Die Haftungsdauer endet 3 Jahre nach Abnahme des Gutachtens.

7. Haftungsausschluss

Für nicht erkennbare oder verdeckte Mängel, für Mängel an nicht zugänglich gemachten Bauteilen sowie für sonstige nicht festgestellte Grundstücksmerkmale (z. B. Befall durch tierische oder pflanzliche Schädlinge, schadstoffbelasteter Bauteile und Bodenverunreinigungen, Untersuchungen bezüglich Standsicherheit, Schall- und Wärmeschutz) wird eine Haftung vom Sachverständigen ausgeschlossen. Der Verkehrswert wird im Rahmen von Kaufberatungen überschlägig ermittelt. Feststellungen werden nur insoweit getroffen, wie sie für die Wertermittlung relevant sind.

8. Bei der Ermittlung von Renovierungs-, Sanierungs- oder Modernisierungskosten

Bei ermittelten Kostenkennwerten wird die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer mitberücksichtigt. Bei den Kostenwerten handelt es sich im Regelfall um Durchschnittswerte aus dem vergangenen Jahr, die aus den Abrechnungen einer Vielzahl von Projekten in verschiedenen Büros ermittelt wurden. Dies bedeutet jedoch auch, dass Besonderheiten wie regionale und konjunkturbedingte Preisunterschiede, konstruktive Besonderheiten und dergleichen nicht berücksichtigt werden konnten. Die Kostenkennwerte werden mit jeweils gültigen Baupreisindex auf den Bewertungs- stichtag indexiert. Unter anderem können folgende Faktoren zu einer Preisveränderung führen: - die Auslastung von anbietenden Unternehmen sowie die örtliche Wettbewerbssituation - der vorgegebene Zeitrahmen der Baumaßnahme.
Datum: 03/06/2023
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