Auftrag zur Erstattung eines Kurzgutachtens (private Zwecke)

Nach der Auftragserteilung erhalten Sie eine Mail mit den hier eingegebenen Daten für Ihre Unterlagen. 

Wir werden Sie dann kurzfristig kontaktieren.

Zwischen
Name(erforderlich)
Anschrift(erforderlich)

nachstehend Auftraggeber genannt

und

Hoffmann ImmobilienGutachten
Sven Hoffmann
Hubertusstraße 29
73614 Schorndorf

Nachstehend Sachverständigenbüro Hoffmann genannt.

1. Die Sachverständigenleistung bezieht sich auf folgende Objektanschrift:

Objekt-Anschrift(erforderlich)

2. Dem Sachverständigenbüro Hoffmann werden in Abhängigkeit der Immobilienart vom Auftraggeber folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:

Wohnungseigentum:
Teilungserklärung, Grundbuchauszug, Wohnflächenberechnung

Ein- u. Zweifamilienhäuser:
Grundbuchauszug, Planunterlagen (Grundrisspläne, Schnitte) Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

3. Das Honorar für die Leistung des Sachverständigenbüros Hoffmann wird pauschal mit 1.295 EUR (inkl. MwSt.) berechnet.
Fahrtkosten werden so weit anfällig, dem Auftraggeber im Vorfeld mitgeteilt.

4. Wir nutzen Factoring als Dienstleistung in Kombination mit einem Debitorenmanagement. Unser Partner hierbei ist die TeamFaktor NW GmbH. Unsere Rechnungen werden Sie nicht von uns, sondern von der TeamFaktor NW GmbH erhalten.

5. Nebenkosten
Die Fahrtkostenpauschale beträgt 40 € zzgl. MwSt. Bei abweichenden Pauschalen wird der Auftraggeber vorab in Kenntnis gesetzt.

6. Haftung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer (Hoffmann ImmobilienGutachten) haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, also nicht im Falle leichter Fahrlässigkeit und nur bis zu einer Höhe von maximal 400.000 € pro Einzelfall. Die Haftungsdauer endet 3 Jahre nach Abnahme des Gutachtens.

7. Haftungsausschluss
Für nicht erkennbare oder verdeckte Mängel, für Mängel an nicht zugänglich gemachten Bauteilen sowie für sonstige nicht festgestellte Grundstücksmerkmale (z. B. Befall durch tierische oder pflanzliche Schädlinge, schadstoffbelasteter Bauteile und Bodenverunreinigungen, Untersuchungen bezüglich Standsicherheit, Schall- und Wärmeschutz) wird eine Haftung vom Sachverständigen ausgeschlossen.

Datum: 23/04/2024
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