Beweissicherung

… denn hinterher ist es zu spät

Der Sinn und Zweck bei privaten und gerichtlichen selbstständigen Beweissicherungsverfahren kann die Feststellung und Dokumentation von Bauschäden sowohl vor, während als auch nach einer Baumaßnahme sein.

Schadensersatzforderungen können dadurch vermieden oder gar erst durchgesetzt werden.

Es ist ratsam, Anlieger im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Sinn und Zweck der Dokumentation zu erläutern. Das liegt auch im Interesse der Anlieger zur eigenen Sicherheit.

Ein positiver Nebeneffekt der Beweissicherung:

Das schafft Vertrauen und senkt das Konfliktpotential zwischen den Parteien. Eine genaue Dokumentation des IST-Zustands im Zuge des Beweissicherungsverfahrens ist daher unerlässlich.

Fallbeispiele für eine selbstständige Beweissicherung

Feststellung von bereits vorhandenen Schäden und dem Zustand benachbarter Gebäuden durch Bauvorhaben im Umfeld, insbesondere bei Grenzbebauungen

Sind Baumaßnahmen geplant, ist es für den Bauherren beziehungsweise dem Investor von Interesse, dass keine unberechtigten Schadensersatzansprüche an ihn durch Anlieger gestellt werden. Um dies zu vermeiden, untersuchen wir auf Grundlage des geplanten Bauvorhabens vorab den Einflussbereich möglicher Beeinträchtigungen durch beispielsweise Baumaschinen, Erschütterungen oder Veränderungen des Grundwasserspiegels.

Nachfolgend werden die sich im ermittelten Umkreis befindlichen Gebäude von innen als auch von außen auf vorhandene Schäden hin untersucht und die Ergebnisse belastbar und nachvollziehbar in Schrift und Bild dokumentiert. Eine Unterscheidung zwischen vorhandenen und gegebenenfalls neuen Schäden ist dadurch möglich.

Vor der Schadensbeseitigung

Sind Bauschäden vorhanden, ist es wichtig, dass diese möglichst zeitnah und unabhängig von privatrechtlichen oder gerichtlichen Entscheidungen behoben werden.

Bevor ein Mangel jedoch voreilig behoben wird, und man jeglichen Schadensersatzanspruch verliert, da man dadurch die Beweise des Mangels vernichtet hat, gilt es die Beweise zu sichern. Zur Geltendmachung der Schadensersatzansprüche ist eine selbstständige Beweissicherung durch einen qualifizierten Sachverständigen zwingend erforderlich. Um den geforderten Zügigkeitscharakter gerecht zu werden, sichern wir in solchen Fällen auch kurzfristig die Beweise und fassen diese in Form eines Gutachtens zusammen.

Während der Schadensbeseitigung

Ist das Ausmaß der Schäden nicht ohne weiteres im vollen Umfang feststellbar, bedarf es der Beweisaufnahme während der Sanierungsmaßnahme. Stellt sich im Zuge der Sanierungsarbeiten heraus, dass weitere Gewerke in Mitleidenschaft gezogen wurden, werden auch diese lückenlos von uns aufgenommen.