Wertgutachten für alle
Immobilien und Grundstücke

Für Kauf, Verkauf, Erbe, Scheidung, Schenkung, Finanzamt und alle rechtlichen Belange

Zertifiziert Gutachter Hoffmann TÜV DIA

Welches Gutachten brauche ich?

Je nach Verwendungszweck bietet sich ein Voll- oder Kurzgutachten an

Kurzgutachten – das Gutachten für den privaten Gebrauch

Kurzgutachten dienen zur Orientierung im privaten Bereich. Es kann bei Kauf oder Verkauf, Schenkung oder Erbe eingesetzt werden, solange die Wertermittlung nur zu Ihrer eigenen Orientierung dient.

Sobald eine Behörde involviert ist oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, sind Sie mit einem Vollgutachten besser beraten.

Das Kurzgutachten gibt Ihnen schnell, unkompliziert und zu einem günstigen Preis Sicherheit über den Wert Ihrer Immobilie oder Grundstücke.

Wertgutachten Immobilie Wohnung Kurzgutachten

(Auf das Bild klicken für ein Kurzgutachten Beispiel als PDF)

Vollgutachten – das Gutachten für alle rechtlichen Belange

Das Vollgutachten ist für alle Behörden, Gerichte und Streitfälle geeignet, in denen der ermittelte Wert zweifelsfrei und stichhaltig gegenüber einer entgegengesetzten Partei belegt werden muss.

Das Vollgutachten enthält eine detaillierte Wertermittlung inklusive präziser Lage- und Baubeschreibungen. Außerdem wird die Herleitung des ermittelten Immobilienwertes und der Ablauf der Wertermittlung ausführlich und nachvollziehbar dargestellt.

(Auf das Bild klicken für ein Vollgutachten Beispiel als PDF)

Garantiert das richtige Gutachten.
Schnell und günstig.

Wir machen das für Sie.

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    Verkehrswertgutachten für alle Fälle

    Häuser

    Verkauf einer Immobilie

    Für den Verkauf einer Immobilie benötigen Sie in der Regel nur ein Kurzgutachten.

    Darin erhalten Sie schnell und fundiert den realistisch erzielbaren Preis Ihrer Immobilie.

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      Handshake

      Eheschließung oder Scheidung

      Bei Eheschließung oder Scheidung können Sie entweder mit einem Kurz- oder Vollgutachten arbeiten.

      Falls Sie sich gütlich einigen, reicht ein Kurzgutachten.
      Befinden Sie sich bereits in einem Rechtsstreit, oder müssen vor dem Finanzamt oder Gericht Werte belegen, empfehlen wir das Vollgutachten. Diese Gutachten sind rechtssicher.

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        Schenkung oder Erbe

        Bei Schenkung oder Erbe, benötigen Sie je nach Verwendungszweck ein Kurz- oder Vollgutachten.

        Dient die Wertermittlung zu Ihrer Information, reicht ein Kurzgutachten.

        Soll aber die pauschale Wertermittlung des Finanzamtes angefochten werden, brauchen Sie ein Vollgutachten. Mit diesem Gutachten führen Sie den Nachweis eines „niederen gemeinen Wertes“ gegenüber dem Finanzamt. Dies hat in der Regel mindernde Wirkung auf die fällige Schenkungs- oder Erbschaftssteuer und muss daher rechtssicher sein. Das ist nur bei unseren Vollgutachten der Fall.

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          Bilanzierung eines Unternehmens

          Für die Bilanzierung eines Unternehmens gegenüber Finanzamt,Versicherung oder Investoren, benötigen Sie immer ein Vollgutachten.

          Nur im Vollgutachten ist Herleitung des Immobilienwertes nach HGB und IFRS (International Financial Reporting Standards nach IASB) nachvollziehbar dargestellt.

          Wir erstellen Gutachten zur Erstbewertung wie auch zu Folgebewertungen.

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            Ihre kostenfreie Erstberatung

            Referenzen

            Was unsere Kunden über uns sagen

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              Vorteile unserer Wertgutachten

              Höchste Kundenzufriedenheit

              Mit einer Google Bewertung von 5,0 bei über 100 Bewertungen sind wir die am höchsten bewertete Immobilien- und Sachverständigenbüro der Region!

               

              DIAzert Consulting

              Zertifizierte Expertise

              Wir sind DIA zertifizierte Gutachter. Auf unsere Gutachten können Sie sich verlassen.

               

              Alle Immobilien und Grundstücke

              Ob Haus, Wohnung, Grundstück, Mehrfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Lagerhalle oder Gewerbeimmobilien. Wir kennen uns aus und ermitteln den Verkehrswert zuverlässig.

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              Vollgutachten garantiert rechtssicher

              Alle unsere Vollgutachten werden in strenger Übereinstimmung mit der ImmoWertV erstellt und sind garantiert gerichtsfest.

              Darüber hinaus beraten wir Sie gerne, welche Vorschriften und Gesetze Sie im Bezug auf das Gutachten einhalten müssen.

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              Schnelle Bearbeitung, Termine auch Samstags

              In der Regel halten Sie Ihr Wertgutachten innerhalb von 2 Wochen in den Händen. In dringenden Fällen auch schneller.

               

              Vor Ort Expertise

              Wir sind seit Jahren nur auf den Rems Murr Kreis und den Raum Stuttgart spezialisiert.

              Von uns erhalten Sie Gutachten, die die speziellen Gegebenheiten vor Ort sachlich korrekt einbeziehen.

               

              Erfahrung aus insgesamt über 39 Berufsjahren

              Wir haben insgesamt über 39 Jahre Erfahrung in der Immobilienbewertung. Bei uns können Sie sicher sein den Wert Ihrer Immobilie rechtssicher, fundiert und korrekt zu erfahren.

              Wer wir sind: Das Sachverständigenbüro Hoffmann

              Kompetenz in Immobilienbewertung

              Das Sachverständigenbüro Hoffmann wurde Anfang 2008 mit Sitz in Remshalden bei Stuttgart, vom Dipl.-Sachverständigen Gerd W. Hoffmann gegründet.

              Der Firmengründer Gerd W. Hoffmann ist seit Anfang der 80er Jahre auf dem Gebiet der Immobilienberatung und seit 2002 als Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Immobilienbewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten tätig.

              Die Kompetenzen des Sachverständigenbüros Hoffmann sind schon lange nicht mehr bloß lokal und regional im Raum Stuttgart, sondern auch überregional gefragt.

              Ein Team von Experten aus dem Bereich der Immobilienbewertung, gewährleisten die hohe Qualität, für die das Sachverständigenbüro Hoffmann bekannt ist.

              Das Sachverständigenbüro Hoffmann bewertet Immobilien sowie immobiliengleiche Rechte und folgt dabei keinen Weisungen höherer Instanzen.

              Dies garantiert Kunden das verbindliche Versprechen: Professionelle Bewertungen für jeden Anlass, unter Wahrung von Objektivität, Neutralität und Unabhängigkeit.

              Jahre Erfahrung

              Projekte

              Wir sind zertifizierte Gutachter

              Wussten Sie, dass "Gutachter" und "Sachverständiger" in Deutschland, Österreich und Liechtenstein keine geschützten Begriffe sind?

              Das bedeutet: Jeder darf sich als Gutachter bezeichnen.

              Umso wichtiger ist es, dass Sie genau darauf achten, welche Erfahrung und Sachkenntnisse der von Ihnen beauftragte Gutachter mitbringt.

              Sie können auf zwei Kriterien achten:
              Zum einen die fundierte Ausbildung und zum anderen die Berufserfahrung im speziellen Fachgebiet.

              Beides bringen wir mit. Insgesamt haben wir über 39 Jahre Berufserfahrung und über 1285 Immobilienprojekte betreut.

              Außerdem ist Sven Hoffmann zertifizierter Immobiliengutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024

              Bei uns können Sie sicher sein, fundierte, gerichtsfeste und sachlich korrekte Beratung zu erhalten.

              Garantiert das richtige Gutachten.
              Schnell und günstig.

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                Gutachten  oder „kostenlose“ Immobilienbewertung?

                Was brauchen Sie?

                Was kosten unsere Immobiliengutachten?

                Kostenlose Erstberatung

                Hoffmann – Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung

                Rohrbronner Str. 5/1
                73630 Remshalden

                Hubertusstraße 29
                73614 Schorndorf

                Kostenlose Erstberatung

                Schicken Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular

                  * = Pflichtangaben

                  Häufige Fragen zu Verkehrswertgutachten für Immobilien

                  Wie lange dauert die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens?

                  Nach erfolgtem Ortstermin und wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, benötigen wir 1-2 Wochen für die Erstellung eines Verkehrswertgutachten.

                  Was ist der Unterschied zwischen einem Kurz- und einem Vollgutachten?

                  Vollgutachten sind gerichtsfest und enthalten ausführliches, detaillierte Objekt- und Lagebeschreibungen, die die, im Streitfall wichtige, Nachvollziehbarkeit des Gutachtens erhöhen. Bei Kurzgutachten wird darauf verzichtet und nur der Verkehrswert prägnant und verständlich dargestellt.

                  Erstellen Sie Gutachten für private oder gewerbliche Kunden?

                  Wie erstellen sowohl für private als auch für gewerbliche Kunden Verkehrswertgutachten.

                  Woran erkenne ich einen "guten" Gutachter?

                  Der Begriff Gutachter bzw. Sachverständiger ist in Deutschland, Liechtenstein und  Österreich nicht geschützt!

                  Das bedeutet: Die Berufsbezeichnung Gutachter bzw. Sachverständiger setzt keinen Nachweis der besonderen Fachkunde voraus.

                  Umso wichtiger ist es, dass Sie genau darauf achten, welche Erfahrung und Sachkenntnisse der von Ihnen beauftragte Gutachter mitbringt.

                  Sie können auf zwei Kriterien achten:
                  Zum einen die fundierte Ausbildung und zum anderen die Berufserfahrung im speziellen Fachgebiet.

                  Beides bringen wir mit. Insgesamt haben wir über 39 Jahre Berufserfahrung und über 1285 Immobilienprojekte betreut.

                  Außerdem ist Sven Hoffmann zertifizierter Immobiliengutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024

                  Bei uns können Sie sicher sein, fundierte, gerichtsfeste und sachlich korrekte Verkehrswertgutachten zu erhalten.

                  Hier erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrer Immobilie. (Klicken Sie hier)

                  Was ist der Unterschied zwischen einem zertifizierten und einem gerichtlich vereidigten Gutachter?

                  Jeder Gutachter kann gerichtsfeste Gutachten erstellen, solange die Bewertungsgrundlagen im Gutachten selbst sachlich korrekt und nachvollziehbar dargestellt werden.

                  Sowohl zertifizierte als auch gerichtlich bestellte Gutachter müssen Ihre Sachkenntnis gegenüber einer dritten Stelle nachweisen.

                  Der Unterschied liegt darin, dass öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige von Handwerkskammern und IHK auf Antrag, für bestimmte Sachgebiete öffentlich bestellt und vereidigt werden.

                  Demgegenüber gibt es Akkreditierungsstellen, die die Sachkunde des Gutachters prüfen und zertifizieren.

                  In beiden Fällen müssen die Gutachter in einer Prüfung ihre besondere Sachkunde nachweisen und es dürfen keine Bedenken gegen ihre Eignung bestehen.

                  Sven Hoffmann ist zertifizierter Immobiliengutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024

                  Für die Verwertbarkeit eines Gutachtens vor Gericht, ist allein die Korrektheit und  Nachvollziehbarkeit des Gutachtens ausschlaggebend.

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                  Halten Ihre Gutachten vor Gericht stand?

                  Die Gutachten werden in Übereinstimmung mit der ImmoWertV erstellt und sind gerichtsfest.

                  Unsere Vollgutachten werden sorgfältig erstellt und die einzelnen Anknüpfungstatsachen werden begründet und sind nachvollziehbar.

                  Unabhängig davon kann das Gericht einen weiteren Gutachter bestimmen, wenn es sich um ein Parteigutachten handelt. Deshalb sollten beide Parteien mit der Beauftragung des Gutachters einverstanden sein.

                  Wir beraten Sie gerne, was in Ihrem Fall das beste Vorgehen ist.

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                  Werden Bauschäden und Baumängel im Gutachten mit berücksichtig?

                  Ja. Alle augenscheinlich sichtbaren Schäden oder Mängel welche eine Wertbeeinflussung darstellen, werden im Gutachten mitberücksichtigt.

                  Werden Bauschäden oder Baumängel bei der gemeinsamen Besichtigung der Immobilie festgestellt, werden diese von uns bewertet und in Abhängigkeit des Ergebnisses im Verkehrswertgutachten mit berücksichtigt.

                  Ob ein Bauschaden oder Baumangel relevant ist oder nicht hängt zum einen von der Art des Schadens als auch von der Art der Immobilie ab.

                  So kann beispielsweise ein und derselbe Schaden wie ein Schimmelbefall unterschiedlich bewertet werden. Während ein Schimmelbefall in einer Eigentumswohnung oder einem Einfamilienhaus durchaus wertrelevant sein kann, bleibt ein solcher Schaden bei einem Mehrfamilienhaus unter Umständen unberücksichtigt, da eine solche Immobilie unter Renditeaspekte erworben wird und nicht zur Eigennutzung. Die Marktteilnehmer reagieren insofern unterschiedlich auf ein und denselben Umstand und in Abhängigkeit des Marktumfeldes.

                  Wir achten darauf, dass diese feine Differenzierung im Verkehrswertgutachten sauber und für jeden nachvollziehbar dargestellt wird, damit unsere Gutachten in rechtlichen und wirtschaftlichen Streitsituationen Stand halten.

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                  Wie stellen Sie sicher, dass Ihre Wertgutachten fundiert sind?

                  Durch strikte Anwendung der ImmoWertV und sorgfältige Recherche, sowie Anwendung der aktuell gültigen Indexreihen und Faktoren.

                  Außerdem wird jedes Gutachten in unserem Büro nach dem Vieraugenprinzip überprüft.

                  Durch die mehrmals jährliche Teilnahme an entsprechenden Fortbildungskursen sind wir stets auf dem neuesten Stand der Immobilienbewertung.

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                  Erstellen Sie Gegengutachten für das Finanzamt?

                  Für die Berechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer berechnet das Finanzamt den Wert der Immobilie nach dem Bewertungsgesetz. Dies geschieht pauschal und ohne Ortstermin.

                  Durch die Anwendung der Berechnungsmethoden gemäß Bewertungsgesetz können im Einzelfall
                  erhebliche Überbewertungen der Bemessungsgrundlage für die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer zustande kommen.

                  Das Bewertungsgesetz ermöglicht daher den Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts durch ein qualifiziertes Immobiliengutachten eines anerkannten Sachverständigen.

                  Wir als qualifizierte Sachverständige erstellen entsprechende Sachverständigengutachten, die Sie dem Finanzamt vorlegen können.

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                  Was ist der Unterschied zu "kostenlosen" Immobilienbewertungen z.B. durch Makler?

                  Kostenlose Bewertungen von Wohnungen oder Häusern werden im Regelfall von Immobilienmaklern angeboten.

                  Makler bieten diese „kostenlose“ Immobilienbewertung an, um potentielle Kunden zu gewinnen. Eine unabhängige Bewertung der Immobilie steht nicht im Vordergrund. Stattdessen gibt es ein wirtschaftliches Interesse am Ergebnis der Wertermittlung und der verdienten Provision beim Verkauf der Wohnung oder des Hauses.

                  Im Vordergrund der fachlichen Expertise eines Maklers steht der Verkauf und nicht die für jedermann nachvollziehbare und unabhängige Bewertung und objektive Wertfindung einer Immobilie.

                  Aufgrund der anderen fachlichen Ausbildung sind Immobilienmakler zudem häufig nicht in der Lage wertbeeinflussende Grundstücksmerkmale wie Emissionen, Leerstände etc. fachgerecht zu berücksichtigen und Baumängel/Bauschäden zu erkennen und zu bewerten.

                  Darüber hinaus werden kostenlose Bewertungen von Immobilien meist mittels Software Programmen durchgeführt, welche die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale weitestgehend unberücksichtigt lassen. Diese sind jedoch essentiell bei der Bewertung einer Immobilie! Um solche Kriterien sauber zu erfassen, ist eine Besichtigung essentiell.

                  Fazit: Kostenlose Immobilienbewertungen sind daher in den meisten Fällen nicht nur kostenlos sondern, für eine objektive Bewertung der Immobilie, auch umsonst. Sie erfüllen keinesfalls die Ansprüche, die an ein ordentliches Gutachten zur Verkehrswertermittlung gestellt werden.

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