Der Vermieter muss die Kosten für einen Schimmelgutachter nicht bezahlen, wenn er vor der Begutachtung weder über die Beauftragung eines Gutachters informiert wurde, noch Gelegenheit erhalten hat, die Wohnung selbst begutachten zu lassen. Wenn der Mieter nicht den Nachweis antreten kann, dass seine Wohnung durch einen Schimmelbefall mit einem Mangel belastet ist, wird der Vermieter die Kosten für einen Gutachter ebenfalls nicht bezahlen müssen. Es muss nachgewiesen werden, dass eine erhöhte Konzentration von gesundheitsschädlichen Schimmelpilzen in der Raumluft sind, Schimmel an den Wänden sichtbar ist (Fotos oder Zeugen) oder eine typische Geruchsbelästigung eindeutig in der Wohnung vorliegt. Wenn der Schimmelbefall eindeutig auf ein falsches Wohnverhalten des Mieters zurückzuführen ist, muss der Mieter die Kosten für den Gutachter bezahlen. Trotzdem sollten Vermieter Vorsicht walten lassen, wenn es sich um die Folgekosten eines Schimmelbefalls handelt. Vor Gericht ist es schwierig, einem Mieter die alleinige Schuld an einem Schimmelbefall nachzuweisen. Deshalb den Mieter bereits vor Einzug über das richtige Heiz- und Lüftungsverhalten informieren. Dies gilt insbesondere nach dem Einbau von neuen Isolierglasfenstern oder einer Wärmedämmung.