Bei Ehescheidung oder Erbauseinandersetzung, zu Beleihungszwecken oder bei Konfrontation mit dem Finanzamt – die Bewertung einer Immobilie durch einen Sachverständigen kann durchaus sinnvoll bzw. sogar notwendig sein. Was ist der Unterschied zwischen einem Immobiliensachverständigen und einem Immobiliengutachter und in welchen Fällen ist eine Immobilienbewertung besonders zu empfehlen? Im Gegensatz zur kostenlosen Immobilienbewertung, die ein Makler durchführt, ist ein Wertgutachten, das ein Sachverständiger erstellt, kostenpflichtig. Grundsätzlich kann ein Immobiliensachverständiger für jede Immobilie ein Gutachten erstellen, um den Verkehrswert zu ermitteln. Für einen „normalen“ Immobilienverkauf ist ein umfangreiches Wertgutachten nicht unbedingt notwendig.
Ist die korrekte Bezeichnung Immobiliensachverständiger oder Immobiliengutachter?
Ein Sachverständiger macht das Gleiche wie ein Gutachter. Im Alltag werden die Begriffe Sachverständiger und Gutachter häufig als synonym verwendet. Behörden, Gerichte und andere Institutionen, die in Streitfällen entscheiden, nutzen in der Regel den Begriff Sachverständiger. Auch in Gesetzestexten ist vom Sachverständigen zu lesen. Im alltäglichen Sprachgebrauch wird häufiger der Begriff Gutachter gebraucht. Der Unterschied zwischen einem Sachverständigen und einem Gutachter liegt also nur in der Verwendung der Begriffe. Die Tätigkeit selbst betreffend, macht es keinen Unterschied, welche Bezeichnung gebraucht wird.